Verfassungsbeschwerde gegen den Bundestag

In einer Petition mit über 4000 Unterschriften verlangte die Initiative GemeinWohlLobby vom Bundestag bis zum 18.10.22 den Verfassungsauftrag von Artikel 146 GG endlich zu erfüllen. Dieser  sieht vor, dass sich das deutsche Volk mit Vollendung der Wiedervereinigung kraft seiner vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt eine in freier Entscheidung beschlossene Verfassung geben soll. Mit Änderung des Artikels 146 GG durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 wurde die Option durch den deutschen Bundestag offengehalten, aus Anlass der Wiedervereinigung eine breit angelegte Verfassungsdebatte zu führen, die mit einer neuen Verfassung enden sollte. Dieser Auftrag wurde bis heute nicht erfüllt, obwohl die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 Abs. 1 ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein soll. Eine Demokratie beginnt jedoch erst, nachdem sich der Souverän, das deutsche Volk, eine Verfassung gegeben hat. 

Mit der angestrebten Verfassungsbeschwerde soll der Bundestag angehalten werden, das Verfahren zu gewährleisten, dass das deutsche Volk als Träger der verfassungsgebenden Gewalt darüber entscheiden kann, ob das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten oder ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst werden soll.

Jeder wahlberechtigte Bürger kann mit seiner Vollmacht diese Verfassungsbeschwerde unterstützen. Sie ist kostenfrei und es entstehen keine weiteren Verpflichtungen. Es kostet lediglich eine Briefmarke und ein wenig Initiative, die Vollmacht per Post zu verschicken. Mach bitte mit!

Hier geht´s zur Seite der GemeinWohlLobby mit dem Link zur Vollmacht (Am Ende der Seite)

Hier gibt es den Brief der GemeinWohlLobby an die Fraktionen des Bundestages!

Hier gibt es den offenen Brief der GemeinWohlLobby an den Bundestag allgemein!