Reformieren oder kündigen? – Diskussion über den Rundfunkstaatsvertrag

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Bei der letzten Mitgliederversammlung der Partei dieBasis Mecklenburg-Vorpommern am
11 Oktober 2025 kamen die Mitglieder zusammen, um über politische Themen zu sprechen, die für das Land und die Bewegung von Bedeutung sind. Nach einer offenen Themenwahl entschieden sich die Anwesenden mehrheitlich dafür, den Rundfunkstaatsvertrag in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. Ein Thema, das grundlegende Fragen über Demokratie, Freiheit und Medienmacht aufwirft. Schon zu Beginn zeigte sich eine klare Meinungsvielfalt.

Einige sprachen sich für eine Reformation des öffentlich rechtlichen Rundfunks aus, andere hielten das System für nicht mehr reformierbar und plädierten für eine vollständige Abschaffung. Im Mittelpunkt stand dabei der Rückblick auf das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1970. Das Gericht erklärte damals die Gründung einer bundesstaatlich kontrollierten Fernsehanstalt für verfassungswidrig und stellte klar, dass der Rundfunk staatsfern organisiert sein muss. Er dürfe nicht zum Sprachrohr des Staates werden, sondern müsse ein Medium der freien Meinungsbildung bleiben.

Heute, über sechzig Jahre später, ist genau dieser Grundsatz wieder in Frage gestellt. Viele Mitglieder sehen den öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht mehr als staatsfern, sondern als politisch und institutionell durchdrungen.Die Rundfunkräte bestehen überwiegend aus Vertretern von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden. Bürgerinnen und Bürger ohne organisatorische Bindung finden dort kaum Gehör. Eine Teilnehmerin brachte es so auf den Punkt: Ich denke, der öffentlich rechtliche Rundfunk wird so nicht mehr reformierbar sein. Die Strukturen sind zu stark verflechtet. Ich bin dafür, dass der Bürger selbst entscheidet, was er konsumieren möchte, und dann dafür bezahlt.
Ein anderes Mitglied warnte hingegen vor einem übereilten Bruch: Wenn der Rundfunkstaatsvertrag aufgehoben wird, entsteht ein Vakuum, das private Großkonzerne füllen werden. Dann bestimmen Coca Cola oder der Burda Verlag, was gesendet wird. Wir verlieren Reichweite und Einfluss, besonders bei den Menschen auf dem Land. Die Reform ist der schwierigere, aber notwendigere Weg. Anhand der Zusammensetzung des WDR Rundfunkrats wurde sichtbar, wie eng die bestehenden Strukturen gefasst sind. Nur ein kleiner Teil der Mitglieder vertritt unabhängige oder bürgernahe Initiativen.

Diese Verteilung zeigt deutlich, dass die Gremien heute vor allem die organisierte Gesellschaft vergangener Jahrzehnte abbilden, nicht jedoch die Breite und Vielfalt der heutigen Bevölkerung. In der Diskussion wurden verschiedene Reformansätze angesprochen, die in anderen Ländern bereits umgesetzt sind.In Irland und Belgien werden Bürgerräte per Losverfahren gebildet, um mehr direkte Beteiligung zu ermöglichen. In Dänemark und Schweden werden die Gremien regelmäßig neu zusammengesetzt, um gesellschaftliche Veränderungen abzubilden.

Auch für Deutschland wurden ähnliche Modelle vorgeschlagen, etwa durch offene Bewerbungsverfahren oder Zufallsbürger, die zeitlich befristet im Rundfunkrat mitwirken. Zum Ende des Treffens herrschte Einigkeit darüber, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form nicht mehr den Idealen von Bürgernähe, Transparenz und Staatsferne entspricht. Wie weit die Veränderungen gehen sollen, soll nun die Mitgliedschaft selbst entscheiden. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wird dazu in den kommenden Wochen eine Mitgliederabstimmung durchführen. Das Ergebnis wird in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026 einfließen. Zur Wahl stehen zwei Optionen. Erstens: Reformation des öffentlich rechtlichen Rundfunks durch mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz. Zweitens: Abschaffung des Rundfunkstaatsvertrags und Aufbau neuer, wirklich staatsferner Strukturen. Diese Abstimmung steht exemplarisch für das, was dieBasis politisch ausmacht: Mitbestimmung, Eigenverantwortung und Vertrauen in die Urteilskraft der Bürger. Denn nur, wenn die Öffentlichkeit selbst über ihre Medien bestimmt, kann der Rundfunk wieder das werden, was das Bundesverfassungsgericht einst forderte ein Medium freier und unabhängiger Meinungsbildung.